Vorabpauschale 2026: Basiszins 3,20 %, Berechnung und Rechner
Stand: · Lesezeit ca. 6 Min. · Redaktion finanzen-2026.de

Die Vorabpauschale ist eine Mindestbesteuerung für Investmentfonds und ETFs: Auch wenn du nichts verkaufst und dein Fonds keine Ausschüttung zahlt, wird für jedes Jahr ein fiktiver Mindestertrag besteuert. Für das Jahr 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 %. Hier erfährst du, wie die Vorabpauschale berechnet wird, wann sie abgebucht wird und wie du sie mit dem Freistellungsauftrag oft vollständig vermeidest.
Das Wichtigste in Kürze
- Basiszins 2026: 3,20 % laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026 (Stichtag 02.01.2026, ermittelt aus Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank).
- Basisertrag: Fondswert zum 1. Januar × Basiszins × 70 %. Bei 3,20 % sind das 2,24 % des Fondswerts.
- Steuerpflichtig: bei Aktienfonds nach Abzug der Teilfreistellung von 30 %, also 1,568 % des Fondswerts.
- Zufluss: Die Vorabpauschale für 2026 gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen, das ist der 4. Januar 2027.
- Entlastung: Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei Ehepaaren) fällt oft keine Steuer an.
Vorabpauschale-Rechner
Trage Fondswert, Kursentwicklung und Freibetrag ein. Der Rechner zeigt Basisertrag, Vorabpauschale und die Steuer. Die Eingaben bleiben in deinem Browser.
Modellrechnung ohne Gewähr, vereinfacht für einen Fonds. Der Basiszins 2026 beträgt laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026 3,20 %. Dein Broker berechnet verbindlich. Keine Steuerberatung.
So wird die Vorabpauschale berechnet
Der Gesetzgeber unterstellt, dass ein Fonds mindestens eine gewisse Rendite erzielt, und besteuert diesen fiktiven Ertrag jährlich. Die Rechnung hat vier Schritte:
- Basisertrag ermitteln: Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7.
- Auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzen: Die Vorabpauschale darf nicht höher sein als der tatsächliche Zuwachs im Jahr (Kursplus zuzüglich Ausschüttungen). War das Jahr schlecht, fällt sie niedriger aus oder entfällt ganz.
- Ausschüttungen abziehen: Schüttet der Fonds im Jahr aus, mindert das die Vorabpauschale. Ist die Ausschüttung mindestens so hoch wie der Basisertrag, ist sie null.
- Teilfreistellung und Steuer: Bei Aktienfonds sind 30 % der Vorabpauschale steuerfrei, auf den Rest fallen 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (zusammen 26,375 %), gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wer den Fonds erst im Laufe des Jahres kauft, zahlt weniger: Für jeden vollen Monat vor dem Kauf wird der Basisertrag um ein Zwölftel gekürzt.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Dein Aktien-ETF ist am 1. Januar 2026 genau 10.000 € wert und steigt im Jahr um 7 %. Er thesauriert, es gibt keine Ausschüttung.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Basisertrag | 10.000 € × 3,20 % × 0,7 | 224,00 € |
| Wertzuwachs (Deckel) | 10.000 € × 7 % | 700,00 € (höher, also bleibt 224 €) |
| Vorabpauschale | Basisertrag, keine Ausschüttung | 224,00 € |
| Nach Teilfreistellung (30 %) | 224 € × 0,7 | 156,80 € |
| Steuer ohne Freibetrag | 156,80 € × 26,375 % | 41,36 € |
Das sind rund 0,41 % des Depotwerts. Wer noch genug Sparer-Pauschbetrag übrig hat, zahlt in diesem Beispiel nichts. Mit anderen Werten kannst du das im Rechner oben durchspielen.

Der Basiszins im Überblick
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Basiszins jedes Jahr zu Jahresbeginn. Er leitet sich aus der langfristigen Rendite von Bundeswertpapieren ab und bestimmt, wie hoch die Mindestbesteuerung ausfällt.
| Jahr | Basiszins | Basisertrag in % des Fondswerts (×0,7) |
|---|---|---|
| 2024 | 2,29 % | 1,60 % |
| 2025 | 2,53 % | 1,77 % |
| 2026 | 3,20 % | 2,24 % |
Quelle: BMF-Schreiben zum Basiszins (für 2026 vom 13.01.2026). Prozentwerte gerundet und eigene Berechnung.
Weil der Basiszins 2026 deutlich höher liegt als im Vorjahr, kann die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs spürbar steigen, sofern die Fonds im Jahr genug Wertzuwachs hatten.
Teilfreistellung: Wie viel bleibt steuerfrei?
Die Teilfreistellung berücksichtigt, dass Fonds schon auf Fondsebene Steuern zahlen. Sie hängt von der Fondsart ab:
| Fondsart | Teilfreistellung (Privatanleger) |
|---|---|
| Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) | 30 % |
| Mischfonds (mind. 25 % Aktienquote) | 15 % |
| Immobilienfonds (überwiegend Inland) | 60 % |
| Sonstige Fonds, z. B. reine Anleihefonds | 0 % |
Welche Teilfreistellung für deinen ETF gilt, steht im Basisinformationsblatt oder in den Fondsdaten deines Anbieters.
Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?
Die Vorabpauschale für 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Dein Broker berechnet sie und führt die Steuer in der Regel Anfang des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab. Bevor das passiert, wird sie mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet. Wenn der Freibetrag reicht, wird nichts abgebucht.
Wichtig: Halte im Januar ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto bereit, wenn dein Freibetrag nicht reicht. Was passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist, regeln die Bedingungen deines Brokers. Lies sie und frage im Zweifel nach. Für den Fall, dass die Bank die Steuer nicht einbehalten kann, ist sie verpflichtet, das dem Finanzamt zu melden. Dann musst du die Steuer in der Steuererklärung angeben.
Thesaurierend oder ausschüttend: Was ist steuerlich besser?
Bei der Vorabpauschale sind beide Varianten steuerlich nicht mehr so unterschiedlich wie früher. Entscheidend ist, wie viel der Fonds ausschüttet.
| Thesaurierender ETF | Ausschüttender ETF | |
|---|---|---|
| Laufende Besteuerung | Vorabpauschale jedes Jahr, soweit Wertzuwachs vorhanden | Ausschüttung wird besteuert, Vorabpauschale entfällt oft |
| Cashflow | Keiner, Steuer wird vom Konto abgebucht | Ausschüttung fließt aufs Verrechnungskonto |
| Wiederanlage | Automatisch im Fonds | Muss du selbst anlegen (ggf. Kosten) |
| Beim Verkauf | Gewinn abzüglich bereits versteuerter Vorabpauschalen | Gewinn ohne Ausschüttungen |
Welche Variante zu dir passt, hängt von Anlagedauer, Steuersituation und Ziel ab. Wer Erträge zum Leben braucht, wählt eher ausschüttend. Wer langfristig aufbaut, oft thesaurierend. Beides ist keine Empfehlung, sondern eine Orientierung. Mehr zum Einstieg findest du im ETF-Ratgeber für Anfänger und im Artikel zum ETF-Sparplan.

Tipps: So gehst du mit der Vorabpauschale um
- Freistellungsauftrag prüfen: Verteile den Sparer-Pauschbetrag auf deine Depots und Konten so, dass nichts verschenkt wird. Mehr dazu: Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag.
- Liquidität bereithalten: Plane im Januar eine kleine Reserve auf dem Verrechnungskonto ein.
- Kauf im Jahresverlauf: Wer unterjährig kauft, zahlt für das erste Jahr anteilig weniger.
- Keine Doppelbesteuerung: Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf auf den Gewinn angerechnet.
- Verlustjahre: Sinkt der Fondswert im Jahr, fällt keine Vorabpauschale an.
Depot für ETF-Sparpläne wählen
Der Broker berechnet und führt die Vorabpauschale automatisch ab. Achte bei der Wahl auf Kosten, Auswahl sparplanfähiger ETFs und einfache Verwaltung des Freistellungsauftrags.
| Worauf du achten solltest | Warum es wichtig ist |
|---|---|
| Kosten pro Order und Sparplan | Gebühren schmälern die Rendite, besonders bei kleinen Sparraten. |
| Auswahl an ETFs | Prüfe, ob dein gewünschter ETF sparplanfähig ist. |
| Sicherheit | Wertpapiere sind Sondervermögen und bei einer Insolvenz des Brokers geschützt. |
Anzeige – Beispiel-Anbieter (Partnerlinks: Wir erhalten ggf. eine Provision, für dich entstehen keine Mehrkosten. Die Auswahl ist keine Empfehlung.)
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?
Der Basisertrag beträgt 2,24 % des Fondswerts zum 1. Januar (3,20 % × 0,7), begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Bei einem Aktien-ETF sind nach 30 % Teilfreistellung 1,568 % steuerpflichtig, die Steuer liegt ohne Freibetrag bei rund 0,41 % des Fondswerts.
Fällt die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs an?
Sie kann anfallen, wenn die Ausschüttung niedriger ist als der Basisertrag. Ist die Ausschüttung mindestens so hoch wie der Basisertrag, entfällt sie.
Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?
Normalerweise nicht. Deine Bank oder dein Broker führt die Steuer ab. Ausnahmen gibt es, wenn die Steuer nicht einbehalten werden konnte.
Was ist der Basiszins?
Der Basiszins ist ein vom Bundesfinanzministerium veröffentlichter Zinssatz, der aus der langfristigen Rendite von Bundeswertpapieren abgeleitet wird. Er bestimmt, wie hoch der fiktive Mindestertrag für die Vorabpauschale ist.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?
Ja. Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf der Fondsanteile.
Gilt die Vorabpauschale auch für Aktien?
Nein. Die Vorabpauschale betrifft Investmentfonds und ETFs, nicht Einzelaktien.
Quellen und Stand
- BMF-Schreiben vom 13.01.2026 zum Basiszins für die Berechnung der Vorabpauschale nach § 18 Abs. 4 InvStG (Basiszins 3,20 %, Stichtag 02.01.2026).
- Investmentsteuergesetz (InvStG), insbesondere §§ 18 und 20.
- Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank.
Stand: Oktober 2026 · allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Anlageberatung. Dein Broker berechnet verbindlich, im Zweifel hilft eine Steuerberatung.


