Thesaurierend oder ausschüttend? ETF-Steuern 2026 mit Vorabpauschale
Stand: · Lesezeit ca. 5 Min. · Redaktion finanzen-2026.de

Bei fast jedem ETF stehst du vor der Frage: thesaurierend oder ausschüttend? Beide Varianten können dasselbe investieren und unterscheiden sich vor allem darin, was mit den Erträgen passiert und wann die Steuer anfällt. Eine pauschal bessere Variante gibt es nicht. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede, rechnet ein Beispiel mit der Vorabpauschale 2026 und zeigt, worauf du bei der Entscheidung achten kannst. Wir informieren allgemein und geben keine Anlage- oder Steuerberatung.
Der Unterschied in einem Satz
Ein thesaurierender ETF legt Dividenden und Zinsen automatisch im Fonds wieder an. Ein ausschüttender ETF zahlt sie regelmäßig auf dein Verrechnungskonto aus. Das Gesamtergebnis vor Steuern ist ähnlich, wenn du Ausschüttungen sofort wieder investierst. Unterschiede entstehen bei der Steuer, bei den Kosten für das Wiederanlegen und beim Aufwand.
| Merkmal | Thesaurierend | Ausschüttend |
|---|---|---|
| Erträge | Bleiben im Fonds | Werden ausgezahlt |
| Wiederanlage | Automatisch | Du musst selbst nachkaufen |
| Steuer auf laufende Erträge | Vorabpauschale, meist gering | Steuer auf Ausschüttungen im Jahr der Zahlung |
| Liquidität | Kein laufender Geldzufluss | Regelmäßiger Geldzufluss |
| Aufwand | Gering | Höher, wenn du reinvestieren willst |
Wie wird besteuert? Das Wichtigste für 2026
- Abgeltungsteuer: 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %), ohne Kirchensteuer.
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienquote) sind 30 % der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds, Immobilienfonds und Anleihenfonds gelten andere Sätze.
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren) bleiben steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilst.
- Vorabpauschale: Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich ein pauschaler Ertrag besteuert, auch wenn nichts ausgezahlt wird. Für 2026 liegt der Basiszins laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026 bei 3,20 %.
Die Vorabpauschale kurz erklärt
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag, den das Finanzamt jährlich ansetzt. Sie berechnet sich so:
Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7
Die Vorabpauschale ist der Basisertrag, höchstens aber der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr, abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen. Danach wird die Teilfreistellung abgezogen. Die Steuer wird in der Regel Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto abgebucht, für 2026 laut BMF am 04.01.2027. Hast du keinen ausreichenden Freistellungsauftrag, muss dort genug Geld liegen. Details und Rechner findest du im Ratgeber Vorabpauschale 2026.
Rechenbeispiel: 10.000 € in einem Aktien-ETF
Annahmen: 10.000 € am 1. Januar 2026, Wertzuwachs im Jahr 7 % (700 €), keine Ausschüttung, Teilfreistellung 30 %, Steuersatz 26,375 %, kein Freistellungsauftrag.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Basisertrag | 10.000 € × 3,20 % × 0,7 | 224,00 € |
| Vorabpauschale | Minimum aus Basisertrag (224 €) und Wertzuwachs (700 €) | 224,00 € |
| Nach Teilfreistellung | 224 € × 70 % | 156,80 € |
| Steuer | 156,80 € × 26,375 % | 41,36 € |
Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag fällt diese Steuer nicht an. Der Rest des Wertzuwachses wird erst beim Verkauf besteuert, wobei die bereits versteuerte Vorabpauschale gegengerechnet wird. Eigene Zahlen kannst du hier einsetzen:
Modellrechnung ohne Gewähr, vereinfacht für einen Fonds. Der Basiszins 2026 beträgt laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026 3,20 %. Dein Broker berechnet verbindlich. Keine Steuerberatung.

Vergleich mit einem ausschüttenden ETF
Schüttet ein ETF im selben Jahr zum Beispiel 150 € aus, werden diese 150 € nach Teilfreistellung (105 €) versteuert, also mit rund 27,69 € ohne Freistellungsauftrag. Die Vorabpauschale ist dann der Basisertrag von 224 € minus 150 € Ausschüttung, also 74 €. Insgesamt zeigt sich: Auch beim ausschüttenden ETF kann eine Vorabpauschale anfallen, wenn die Ausschüttung unter dem Basisertrag liegt. Wer die Ausschüttung zum Nachkaufen nutzt, zahlt dafür Ordergebühren und Spreads. Wer sie als Einkommen verwendet, hat laufenden Geldzufluss. Beides hat Vor- und Nachteile.
Wann spricht was für welche Variante?
Eher thesaurierend, wenn …
- du langfristig in der Ansparphase bist und keinen laufenden Geldzufluss brauchst,
- du wenig Aufwand möchtest und der ETF automatisch wiederanlegen soll,
- du einen Sparplan nutzt und Kosten für das Reinvestieren vermeiden willst.
Eher ausschüttend, wenn …
- du regelmäßige Einnahmen aus dem Depot nutzen willst,
- du die Ausschüttungen aktiv steuern oder für andere Anlagen nutzen möchtest,
- du die Steuer auf Ausschüttungen im Blick behalten willst, statt eine jährliche Vorabpauschale zu haben.
In der Entnahmephase kann man auch bei thesaurierenden ETFs Anteile verkaufen, wenn man Geld braucht. Die Entscheidung hängt von Ziel, Steuersituation und Aufwand ab. Hole dir bei Bedarf Rat bei einer Steuerberatung.
Typische Fehler
- Vorabpauschale vergessen: Liegt kein Freistellungsauftrag vor und das Verrechnungskonto ist leer, kann der Broker Beträge nachfordern oder Anteile verkaufen. Sorge für ausreichend Deckung.
- Nur nach Rendite entscheiden: Vor Steuern ist die Rendite beider Varianten ähnlich. Wichtiger sind Kosten und Aufwand.
- Freistellungsauftrag falsch verteilt: Die Summe über alle Institute darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.
- Zu viele ETFs: Mehr Fonds bedeuten mehr Verwaltungsaufwand, selten mehr Streuung.
Wo kann ich thesaurierende ETFs sparen?
Die meisten Broker bieten sowohl thesaurierende als auch ausschüttende ETFs an. Auf unserer Vergleichsseite findest du Depots mit den Konditionen laut Anbieter:
Häufige Fragen
Ist thesaurierend oder ausschüttend besser?
Das hängt von deinem Ziel ab. Thesaurierend ist bequemer in der Ansparphase, ausschüttend liefert laufende Erträge. Steuerlich gleichen sich die Varianten langfristig nicht automatisch aus, die Unterschiede sind aber meist überschaubar.
Zahle ich bei thesaurierenden ETFs Steuern, obwohl nichts ausgezahlt wird?
Ja, über die Vorabpauschale. Sie fällt aber nur an, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht.
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
3,20 % laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026. Der Basiszins wird jährlich neu festgelegt.
Gibt es die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs?
Ja, wenn die Ausschüttungen im Jahr unter dem Basisertrag liegen. Dann wird nur die Differenz angesetzt.
Wie wirkt die Teilfreistellung?
Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei anderen Fondsarten gelten andere Sätze. Sie wirkt bei Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkauf.
Kann ich zwischen den Varianten wechseln?
Ja, durch Verkauf und Neukauf. Dabei können Steuern und Kosten anfallen. Prüfe das vorher.
Stand: Oktober 2026 · allgemeine Informationen, keine Anlage- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Basiszins laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026.



