Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ein Teil bleibt jedoch steuerfrei: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern).

Freistellungsauftrag einrichten

Damit deine Bank oder dein Broker keine Steuern einbehält, solange du unter dem Pauschbetrag liegst, erteilst du einen Freistellungsauftrag. Das geht bei den meisten Anbietern online in wenigen Minuten. Du kannst den Betrag auf mehrere Institute aufteilen, die Summe darf 1.000 € nicht übersteigen.

Beispiel

Du erzielst 600 € Zinsen und 700 € Kursgewinne. Zusammen 1.300 €. Davon sind 1.000 € frei, auf 300 € fallen Steuern an. Mit 25 % zuzüglich Soli sind das rund 79 €.

Vorabpauschale bei ETFs

Bei thesaurierenden ETFs kann jährlich eine Vorabpauschale anfallen. Sie wird ebenfalls vom Freistellungsauftrag gedeckt. Einzelheiten hängen vom Fonds und vom Basiszins ab.

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Stand: Oktober 2026 · keine Steuerberatung, bei Fragen wende dich an eine Steuerberatung oder das Finanzamt.